Information zur Einwilligung in die Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an den Train-the-Trainer- Angeboten der Kompetenzzentren Weiterbildung gemäß § 75a SGB V

Die Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V wird durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) einerseits und die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sowie privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) andererseits finanziert. Die Förderung zielt darauf ab, insbesondere den Anteil der Allgemeinmediziner und Allgemeinmedizinerinnen in der vertragsärztlichen Versorgung zu erhöhen.

Die sozialgesetzliche Regelung in § 75a SGB V bestimmt, dass folgende Partner weitere Regelungen treffen sollen: Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Diese haben einvernehmlich mit dem PKV-Verband sowie unter Beteiligung der Bundesärztekammer (BÄK) die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß §75a SGB V (Fördervereinbarung) mit weiteren Anlagen geschlossen. Die Fördervereinbarung selbst beschreibt die Grundsätze der gesamten Weiterbildungsförderung. Ihre Anlagen I und II beschreiben das Förderverfahren im vertragsärztlichen und im stationären Bereich. Die Anlage III der Fördervereinbarung beschreibt die Gesamtevaluation der Weiterbildungsförderung. Die Anlage IV beschreibt die Förderung von Kompetenzzentren Weiterbildung (KW). Die nachfolgende Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung ist Teil dieser Anlage IV.

Die Fördervereinbarung mit allen Anlagen und weiteren Informationen ist auf der Website: www.ge-weiterbildung.de/ verfügbar.

Die im Rahmen der Förderung erhobenen personenbezogenen Daten (gemäß Einwilligungserklärung) werden bei den KW verarbeitet und regelmäßig a) zum Zweck des Mittelverwendungsnachweises sowie b) zu Evaluationszwecken an die Gemeinsame Einrichtung (GE) übermittelt. Die GE ist zuständig für die administrative Planung, Durchführung und Kontrolle sowie für die Evaluation der Förderung und leitet die Daten an den GKV-SV, den PKV-Verband sowie die KBV weiter. Für Zwecke des Mittelverwendungsnachweises stehen die Daten jeweils auch den KVen zur Verfügung.

a) Datenspeicherung für den Mittelverwendungsnachweis

Ein Teil der finanziellen Förderung der KW wird für die Teilnahmen am Veranstaltungsangebot der KW bereitgestellt. Daher sind die KW verpflichtet, die vertragsgemäße Verwendung der bereitgestellten Mittel nachzuweisen und erfüllen dies durch die Teilnehmerlisten der Seminare. Die Mittelverwendung ist den Geldgebern, den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen sowie den KVen, bzw. ihren Vertretern, dem GKV-SV, der KBV und dem PKV-Verband gegenüber nachzuweisen. Der Datenumfang dieser Teilnehmerlisten (gemäß Einwilligungserklärung) ist den KW von den Vertragspartnern der Fördervereinbarung als Bestandteil des Fördervertrages vorgegeben. Der Datenumfang bezieht sich auf die Prüfanforderungen zum Verwendungsnachweis sowie auf die Zielsetzungen der Gesamtevaluation der Weiterbildungsförderung.

b) Datenspeicherung für die Evaluation

Um die Wirksamkeit der Förderung zu bewerten, werden Teilnahmeumfang und messbare Ergebnisse der Förderung analysiert. Die Wirksamkeitsanalysen beziehen sich auf die angebotenen Veranstaltungen selbst: z. B. Umfang der Kursteilnahmen und Bewertung durch die Weiterbilder und Weiterbilderinnen. Diese Analysen werden auf Grundlage der erhobenen Daten (gemäß Einwilligungserklärung) erstellt, sie sind mittelfristig angelegt und erstrecken sich daher über mehrere Jahre.


Einwilligung in die Datenverarbeitung für Train-the-Trainer-Fortbildungen bei Kompetenzzentren Weiterbildung gemäß § 75a SGB V

Ich willige gegenüber dem Kompetenzzentrum Weiterbildung (KW) [Geschäftsstelle Dresden an der medizinischen Fakultät der Technischen Universität Dresden, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden; Standort Leipzig, Philipp-Rosenthal-Str. 55, Haus W, 04103 Leipzig] ein, dass zum Zwecke der Durchführung der Förderung und damit des Mittelverwendungsnachweises sowie der Evaluation der Maßnahmen meine personenbezogenen Daten erhoben und unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen insbesondere nach § 67b SGB X zwischen den im Folgenden genannten Institutionen ausgetauscht und verarbeitet werden.

Im Rahmen des Mittelverwendungsnachweises sowie der Evaluation werden die nachfolgend genannten Daten vom KW erhoben und an die Gemeinsame Einrichtung (GE) (gegenwärtig werden diese Aufgaben durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wahrgenommen) nach § 12 der Anlage IV der Fördervereinbarung übermittelt, die diese Daten zusammenführt und der KBV und den Kassenärztlichen Vereinigungen, dem GKV-Spitzenverband sowie dem PKV-Verband im Rahmen der Jahresabrechnung als Verwendungsnachweis weiterleitet.

Die KBV erhält die nachfolgenden Daten in der Funktion des Gesamtevaluators (§ 6 Abs. 6 der Anlage III der Fördervereinbarung gemäß § 75a SGB V). Dabei handelt es sich um nachfolgende Daten:

  • LANR, (Stellen 1-7), Fachgruppen-Code (Stellen 8-9),
  • Titel, Vorname, Name, Geburtsdatum,
  • Anzahl und Umfang Unterrichtseinheiten besuchter T-t-T-Fortbildungen,
  • besuchte Durchführungsstandorte.

Die Lenkungsgruppe gemäß § 10 der Vereinbarung erhält und analysiert zusammengefasste Auswertungen der personenbezogenen Daten. Ihr gehören an: die KBV, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie der GKV-Spitzenverband. Der PKV-Verband und die Bundesärztekammer sind an der Lenkungsgruppe beteiligt.

Die „Information zur Einwilligung in die Datenerhebung und -verarbeitung im Rahmen der Teilnahme an den Train-the-Trainer-Angeboten der KW gemäß § 75a SGB V“ habe ich zur Kenntnis genommen.

Ich bin damit einverstanden, dass das KW die oben genannten Daten an die GE und die genannten Institutionen übermittelt und diese durch die genannten Institutionen verarbeitet werden. Die Speicherung meiner Daten kann bis zu zehn Jahre nach Teilnahme am KW-Angebot andauern. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung gegenüber dem KW jederzeit widerrufen kann. Der Widerruf erfolgt gegenüber dem KW [Geschäftsstelle Dresden an der medizinischen Fakultät der Technischen Universität Dresden, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden]. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die bis zum Widerruf erhobenen Daten stehen für die Evaluationszwecke, die den Zeitraum vor dem Widerruf betreffen, weiterhin zur Verfügung. Bei Nichteinwilligung können die vom KW angebotenen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.

Die in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankerten Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten und Datenübertragbarkeit stehen Ihnen selbstverständlich zu. Sie haben das Recht sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Daten nicht rechtmäßig erfolgte.


Das Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Sachsen (KWASa) [Geschäftsstelle Dresden an der medizinischen Fakultät der Technischen Universität Dresden, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden; Standort Leipzig, Philipp-Rosenthal-Str. 55, Haus W, 04103 Leipzig] möchte über die in der Einwilligungserklärung aufgezählten Daten hinaus auch Ihre Kontaktdaten (Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer) maximal 10 Jahre, zu Zwecken der Kontaktaufnahme, der internen Evaluation sowie Information über aktuelle Veranstaltungen verarbeiten. Dafür bitten wir Sie um Ihr Einverständnis. Diese Daten werden nicht an die in der „Einwilligung in die Datenverarbeitung für Train-the-Trainer-Fortbildungen bei Kompetenzzentren Weiterbildung gemäß § 75a SGB V“ aufgeführten Institutionen oder sonstige Dritte weitergegeben. Die in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankerten Rechte auf Auskunft, Berichtigung Löschung, Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten und Datenübertragbarkeit stehen Ihnen selbstverständlich zu. Sie haben das Recht sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Daten nicht rechtmäßig erfolgte. Bei einem Widerruf ihrer Einwilligung gegenüber dem Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Sachsen (KWASa) [Geschäftsstelle Dresden an der medizinischen Fakultät der Technischen Universität Dresden, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden], der jederzeit möglich ist, werden die oben aufgezählten Daten gelöscht.

Die Einwilligung in die Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an den Angeboten des KWASa ist freiwillig. Bei Nichteinwilligung können Sie die vom KWASa angebotenen Leistungen nicht in Anspruch nehmen.

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