Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen.
Wenn Ihnen die hier angegebenen Antworten nicht weiterhelfen, kontaktieren Sie uns gerne.


Allgemeines zur Weiterbildung

Woher bekomme ich eine WB-Stelle?

Für die Organisation und Koordination Ihrer Weiterbildung sind Sie selbst verantwortlich. Je nach Interessenlage und Rotationswünschen können Abschnitte entsprechend der Weiterbildungsordnung sowohl ambulant als auch stationär erfolgen. Bei der Stellensuche kann ein Weiterbildungsverbund (siehe Frage ,, Was sind Weiterbildungsverbünde (WBV) – Wo gibt es überall welche? Was bringen sie mir?“) hilfreich sein. Stellenportale, wie das auf den Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen listen mögliche freie Stellen. Insbesondere im ambulanten Bereich dient der Austausch zwischen den ÄiW um von Erfahrungen zu profitieren.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Weiterbildungsordnung oder zur Facharztprüfung (Anmeldung etc.) habe?

Für Fragen zur Weiterbildungsordnung, Anerkennung von Weiterbildungsabschnitten und –zeiten sowie zu Prüfungsangelegenheiten steht Ihnen die Sächsische Landesärztekammer mit der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin zur Verfügung.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Förderung meiner WB habe?

Die Weiterbildung Allgemeinmedizin wird aktuell sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich gefördert. Für den ambulanten Bereich ist die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS), für den stationären Bereich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) Ihr Ansprechpartner.

Was sind Weiterbildungsverbünde (WBV) – Wo gibt es überall welche? Was bringen sie mir?

Ein Weiterbildungsverbund ist ein freiwilliger Zusammenschluss verschiedener an der Weiterbildung für Allgemeinmedizin beteiligter Kliniken, niedergelassener und angestellter Ärzt:innen verschiedener Fachdisziplinen in einer bestimmten Region. Übergeordnetes Ziel ist es, die „Lücken“ zwischen den verschiedenen Stellen bzw. Abschnitten zu minimieren. Die Kontaktdaten der Verbünde finden Sie auf den Seiten der Geschäftsstelle für Weiterbildungsverbünde der Sächsischen Landesärztekammer.

Kurse zur Psychosomatischen Grundversorgung (PSGV) – Welche Kurse werden in Sachsen angeboten? Gibt es Unterschiede zwischen den Kursen?

Laut Weiterbildungsordnung müssen 80 Stunden Kursweiterbildung in der Psychosomatischen Grundversorgung im Laufe der Weiterbildung absolviert werden. Dazu gehören 20 Stunden Theorie, 30 Stunden praktische Übungen und 30 Stunden Balintgruppe.
Theorie und praktische Übungen werden als 50-Stunden Kurs von verschiedensten Akteuren angeboten. Grundsätzlich sind Sie frei in der Wahl des Anbieters. Achten Sie jedoch darauf, dass eine Zertifizierung einer Kammer vorliegt, insbesondere bei Kursen, die außerhalb Sachsens bzw. im Ausland angeboten werden. An der Sächsischen Landesärztekammer wird ein PSGV-Kurs in Kooperation mit der Sächsischen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (SGAM) speziell von Hausärzt:innen für Hausärzt:innen angeboten.
Die 30 Stunden Balintgruppe können im Rahmen einer festen, fortlaufenden Gruppe oder/und durch Blockseminare abgeleistet werden. Zu beachten ist hierbei, dass zwischen der ersten und letzten Stunde mindestens ein halbes Kalenderjahr liegen muss.


Ärzt:innen in Weiterbildung

Was bringt mir eine Registrierung im KWASa?

Ihre Registrierung ist Voraussetzung, um an den KWASa-Angeboten teilzunehmen. Ein:e Ärzt:in in Weiterbildung kann nur in einem Kompetenzzentrum Weiterbildung (KW) zeitgleich eingeschrieben sein.

Welche Daten werden für die Registrierung/Teilnahme benötigt und warum?

Für Ihre Teilnahme benötigen wir folgende Daten:

  • AiW-Nummer, wenn nicht bekannt 4000004 für AiW stationär, 5000000 für AiW ambulant, nicht gefördert oder 5999995für AiW ambulant und gefördert
  • Titel, Vorname, Name, Geburtsname, Geburtsdatum
  • Beschäftigungsumfang in %

Die Kompetenzzentren sind ein nach §75a SGB V gefördertes Projekt. Im Rahmen des Mittelverwendungsnachweises sowie der Evaluation müssen wir u. a. Ihre ÄiW-Nummer, ihr Geburtsdatum sowie den Beschäftigungsgrad an unseren Projektträger melden.

Muss ich mich jedes Jahr neu registrieren?

Nach § 75a SGB V stehen die Angebote der Kompetenzzentren nur eingeschriebenen Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung zur Verfügung. Ein Arzt oder eine Ärztin in Weiterbildung kann nicht parallel in mehreren Kompetenzzentren eingeschrieben sein. Daher erfolgt die Registrierung und Einschreibung für einen begrenzten Zeitraum und muss mindestens jährlich wiederholt werden.

Ich arbeite in Teilzeit, welches Weiterbildungsjahr bin ich?

Die reguläre Weiterbildungszeit beträgt 60 Monate, d.h. 5 Jahre in Vollzeit. Bei (zeitweiser) Weiterbildung in Teilzeit muss die Zeit entsprechend auf Vollzeitäquivalente rückgerechnet werden. Beispielsweise ist man rechnerisch nach 3 vollendeten Jahren mit einer 75%-Stelle immer noch im 2. „regulären“ Weiterbildungsjahr (3*0,75 = 2,25).

Was ist die ÄiW-Nr. und woher bekomme ich die?

Die ÄiW-Nummer wird von der Kassenärztlichen Vereinigung vergeben und liegt nur dann vor, wenn bereits ein ambulant geförderter Abschnitt absolviert wird/wurde. Die ÄiW-Nummer kann bei der KVS erfragt werden. Wenn Ihnen ihre AiW-Nummer nicht bekannt ist, können Sie alternativ folgendes angeben: 4000004 für AiW stationär, 5000000 für AiW ambulant, nicht gefördert oder 5999995für AiW ambulant und gefördert.

Wofür muss ich meine EFN-Nummer angeben und was ist das überhaupt?

Bei digitalen Veranstaltungen benötigen wir Ihre EFN-Nummer zur Beantragung der Fortbildungspunkte. Dies ersetzt das Kleben des Barcodes auf der Anwesenheitsliste.

Wie oft darf ich an Seminaren teilnehmen?

Die Teilnahme an den Seminaren setzt die Buchung eines Seminarpaketes voraus. Bei der Buchung eines Paketes für das gesamte Kalenderjahr können Sie an maximal 32 Unterrichtseinheiten (UE) teilnehmen, bei der Buchung eines Kalenderhalbjahres an maximal 16 UE.

Ich habe die UE meines Seminarpaketes aufgebraucht. Kann ich an weiteren Veranstaltungen teilnehmen?

Sie können pro Jahr an maximal 32 UE teilnehmen. Wenn Sie ein Halbjahrespaket für das erste Halbjahr gebucht haben, können Sie zusätzlich ein Seminarpaket für das zweite Halbjahr buchen, um an 32 UE teilzunehmen.

Was passiert, wenn ich meine Anmeldung zum Seminar zurückziehen muss?

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Spätere Stornierungen bzw. bei Nichterscheinen Teilnehmender wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.

Muss ich ein Seminarpaket kaufen, um am Mentoring teilnehmen zu können?

Die Buchung eines Seminarpaketes ist für die Teilnahme am Mentoring nicht zwingend notwendig. Sie müssen sich jedoch für den Zeitraum, an dem Sie im Mentoring teilnehmen, im KWASa registrieren.

Kann ich an Seminaren in verschiedenen KW’s / Bundesländern teilnehmen?

Sie können sich nur in einem KW einschreiben und an dessen Angeboten teilnehmen. Ihr Wohnort ist dafür nicht entscheidend.

Wann erhalte ich die Einwahldaten für mein gebuchtes Onlineseminar?

Sie erhalten die Einwahldaten ca. 1 Woche vor der Veranstaltung, vorausgesetzt die Zahlung des Beitrages für das Seminarpaket ist bei uns eingegangen.

Ich habe meine Weiterbildung zum Facharzt/ zur Fachärztin abgeschlossen. Kann ich weiter an den KWASa-Angeboten teilnehmen?

Die Buchung von Seminarpaketen nach Abschluss des Facharztes ist leider nicht möglich, d.h. eine Teilnahme an KWASa-Seminaren ist nur innerhalb des gebuchten Halbjahres/Jahres vor Facharztprüfung möglich.

Gern können Sie uns als Fachärztin bzw. Fachärzt für Allgemeinmedizin aktiv bei zukünftigen Weiterbildungsveranstaltungen und Seminaren z.B. als Referent:in unterstützen und/oder Ihre Erfahrungen als Mentor:in weitergeben.

Werde ich für die KWASa-Veranstaltungen freigestellt?

Das liegt im Ermessen Ihrer/Ihres Weiterbildenden. Eine Empfehlung und ausdrückliche Bitte zur Freistellung für Ihre:n Weiterbildende:n finden Sie hier.


Weiterbilder:innen

Welche Daten werden für die Registrierung/Teilnahme benötigt und warum?

Für Ihre Teilnahme benötigen wir folgende Daten:

  • EFN-Nummer
  • Titel, Vorname, Name, Geburtsname, Geburtsdatum
  • Beschäftigungssituation und -ort (Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, MVZ etc.)

Die Kompetenzzentren sind ein nach §75a SGB V gefördertes Projekt. Im Rahmen des Mittelverwendungsnachweises sowie der Evaluation müssen wir u. a. Ihre ÄiW-Nummer, ihr Geburtsdatum sowie den Beschäftigungsgrad an unseren Projektträger melden.

Wer darf am Train-the-Trainer (TtT) Programm teilnehmen?

An den Train-the-Trainer (TtT)-Programmen können alle Fach:ärztinnen für Allgemeinmedizin oder einem anderen an Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Allgemeinmedizin beteiligten Facharzttitel teilnehmen.

Eine Weiterbildungsbefugnis sollte vorhanden sein bzw. möglichst zeitnah an das Seminar beantragt werden.

Muss ich zwingend das Basis-TtT absolvieren, um an den weiteren TtT Fortbildungen teilnehmen zu können?

Nein, die Veranstaltungen können unabhängig voneinander besucht werden. Wir empfehlen allerdings allen Weiterbildungsbefugten die (mindestens) einmalige Teilnahme am Basis-TtT.

Sind die Veranstaltungen zertifiziert?

Die Veranstaltungen werden mit Fortbildungspunkten bei der Sächsischen Landesärztekammer zertifiziert.