Teilnahmebedingungen (TNB) des Kompetenzzentrums Weiterbildung Allgemeinmedizin Sachsen (KWASa) für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen

gültig ab 15. Juli 2020

I        Geltungsbereich  
  1. Das Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Sachsen (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) führt Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung und Weiterbildende (nachfolgend „Teilnehmende“ genannt) durch.
  2. Die Teilnahmebedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmenden für die angebotenen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen. Sie werden mit Vertragsschluss Bestandteil des Vertrages.
II       Anmeldung  
  1. Alle Veranstaltungsangebote des Veranstalters sind freibleibend.
  2. Die Anmeldung erfolgt als Onlinebuchung über die Internetseite des Veranstalters. Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot an den Veranstalter. Der Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Soweit für die Teilnahme an einer Veranstaltung bestimmte Zugangsvoraussetzungen vorliegen, sind die notwendigen Nachweise mit der Anmeldung vorzulegen. Geschieht dies nicht, kann eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht erfolgen.
  3. Der Eingang der Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigungs-E-Mail führt jedoch noch nicht zum Abschluss des Seminarvertrages und zu einer verbindlichen Anmeldung.
  4. Die Vergabe der Seminarplätze erfolgt nach dem Datum des Eingangs der Anmeldungen.
  5. Der Vertrag kommt durch Annahmeerklärung (schriftliche/elektronische Anmeldebestätigung) des Veranstalters zustande.
  6. Mit Abschluss des Vertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen dem Veranstalter und den Anmeldenden begründet. Insbesondere erkennen die Teilnehmenden diese TNB ausdrücklich an.
III     Zahlung  
  1. Die Teilnehmergebühr ist der jeweiligen Veranstaltungsinformation zu entnehmen. Die Zahlung des Entgelts erfolgt per Überweisung durch den Anmeldenden.
  2. Die Teilnehmenden erhalten von dem Veranstalter mit der Anmeldebestätigung (schriftlich/elektronisch) oder in einem gesonderten Schreiben eine Information über die jeweils zu zahlende Teilnehmergebühr sowie den Zeitpunkt der Fälligkeit bzw. Zahlungsfrist. Die Teilnehmergebühr ist im Vorfeld der Veranstaltung zu begleichen.
  3. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahmebestätigung zu widerrufen, Teilnehmende von der Veranstaltungsteilnahme auszuschließen bzw. die Aushändigung der Teilnahmebescheinigung bis zur vollständigen Begleichung der Teilnehmergebühr zu verweigern.
 IV     Durchführung der Veranstaltung  
  1. Inhalt und Umfang der Leistungen des Veranstalters ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsangebot des Veranstalters.
  2. Der Veranstalter behält sich vor, angekündigte Referierende durch andere zu ersetzen, den Ablauf der Veranstaltungen zu ändern oder einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen, umzugestalten oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.
  3. Der Veranstalter kann aus sachlichen Gründen Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
  4. Bild- und Tonmitschnitte der Veranstaltung oder einzelner Teile derselben durch die Teilnehmenden sind nicht erlaubt.
V       Rücktritt / Kündigung durch den Veranstalter  
  1. Sollte die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht werden, kann der Veranstalter von dem Vertrag zurücktreten. Die Absage erfolgt schriftlich oder elektronisch bis spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn. Teilnehmende erhalten vom Veranstalter – soweit vorhanden – ein alternatives Veranstaltungsangebot. Weitere Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht.
  2. Soweit eine Veranstaltung aus Gründen, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind (z.B. wegen höherer Gewalt), ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden kann, ist der Veranstalter berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall müssen Teilnehmende nur das anteilige Entgelt entrichten. Ein überzahltes Entgelt wird nach Ablauf des Angebotszeitraumes erstattet.
  3. Der Veranstalter kann den Vertrag aus wichtigem Grund (§ 314 Bürgerliches Gesetzbuch) fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
    a.   Strafbare Handlungen (z.B. Beleidigung) gegenüber Dozenten und Teilnehmenden
    b.   Sonstige Störung der Veranstaltung, die dazu führt, dass der Veranstalter seine Vertragserfüllung gegenüber den übrigen Teilnehmenden nicht mehr wahrnehmen kann und/oder Verhaltensweisen, die zu einer Gefährdung der eigenen Person, anderer Teilnehmenden, Referierenden oder Dritten führen.
  4. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann der Veranstalter statt einer Kündigung nach Nr. 3 die Person auch von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen.
  5. Der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung des Veranstaltungsentgelts wird durch eine Kündigung nach §5 Nr. 3 oder einen Teilnahmeausschluss nach §5 Nr. 4 nicht berührt.
VI     Stornierung / Abmeldung durch Teilnehmende  
  1. Nach verbindlicher Anmeldung kann eine Stornierung nur in schriftlicher Form erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Einganges der Mitteilung bei dem Veranstalter. 
  2. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Spätere Stornierungen bzw. bei Nichterscheinen Teilnehmender wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.
  3. Im Übrigen führt die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungsstunden weder zu einer Ermäßigung noch zu einer Erstattung des Veranstaltungsentgelts.
  4. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
VII    Haftung  
  1. Die Teilnahme an den Veranstaltungen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und Einrichtungen des Veranstalters erfolgen auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle und Schäden, die den Teilnehmenden und/oder deren Angehörigen durch Teilnahme an den Veranstaltungen, durch An- und Abreise, Anwesenheit am Veranstaltungsort und durch individuelle Unternehmen etc. entstehen. Die Haftung anderer Betriebe und Institutionen (z.B. Transportunternehmen, Hotels) bleibt hiervon unberührt.
  2. Die im Rahmen der Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.
VIII   Schriftformerfordernis und Schlussbestimmung  
  1. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages zwischen den Teilnehmenden und des Veranstalters sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder in elektronischer Form bestätigt werden.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser TNB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  3. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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